Mietbedingungen und AGBs

Hüpfburgverleih Strausberg
C. Strecker

Mittelfeldring 121
15344 Strausberg
Deutschland

Telefon: 0157 54838647
E-Mail: huepfburg-strausberg@web.de

Gerichtsstand: Strausberg

  § 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Hüpfburgverleih Strausberg und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung im Internet vorliegenden Fassung. Die AGB können für den Zweck der Bestellung gespeichert und/oder ausgedruckt werden.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Mit Absenden einer Anfrage über das Kontaktformular geben Sie eine unverbindliche Anfrage ab. Ein Vertrag kommt mit Erhalt der Mietbedingungen (Post/Email) zustande und wird vom Mieter bei Vertragsabschluss anerkannt. Es können auch telefonische Bestellungen erfolgen. Angebote des Vermieters sind freibleibend und verpflichten diesen nicht zur Ausführung.

§ 3 Nichtdurchführung des Angebots

Bei Schreib- und Rechenfehlern sowie Irrtümern in der Website ist Hüpfburgverleih Strausberg nicht zur Annahme des Angebots und zur Durchführung des Auftrags verpflichtet.

§ 4 Zahlung

Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise sind Bruttopreise. Der Besteller bezahlt bar bei Abholung. Die vereinbarte Kaution wird in bar.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Die gemieteten Gegenstände bleiben auch nach Bezahlung Eigentum des Vermieters. Der Mieter bekommt nur ein Nutzungsrecht für den im Vertrag festgelegten Zeitraum. Das Widerrufsrecht laut BGB findet keine Anwendung, da es sich nicht um Warenverkauf im Fernabsatz handelt, sondern um auf die speziellen Bedürfnisse des Mieters erstellte Angebote und Leistungen.

Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritte überlassen werden. Es sei denn, dies wurde bei Vertragsschluss vereinbart.

Der Mieter haftet für die kompletten, angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind nicht versichert.

Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden. Wir setzen voraus das der Mieter im Besitz einer privaten Haftpflichtversicherung ist.

§ 6 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich die Module durch geeignete, erwachsene Personen während des gesamten Betriebes zu beaufsichtigen. Bei der Vermietung von Mietobjekten übernimmt der Kunde die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen.

Bei Regen müssen die Mietobjekte sofort vom Stromkreis getrennt und abgedeckt werden.

Bei Hüpfburgen die Nass zurückgegeben werden, wird eine angemessene Trocknungsgebühr / Reinigungsgebühr in Rechnung gestellt, welche mit der Kaution verrechnet wird!

Es sind keine Süßigkeiten, Kaugummi, Getränke oder andere Nahrungsmittel auf den Hüpfburgen erlaubt. 

Ist eine Reinigung der Hüpfburgen wegen den oben genannten Sachverhalte notwendig, entsteht dem Mieter eine Reinigungsgebühr in Höhe von 50€.  Diese wird bei Rückgabe ggf. von der Kaution abgezogen.  Die Beurteilung der Notwendigkeit der Reinigung obliegt ausschließlich dem Vermieter. 

§ 7 Haftung

Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Personen- und Sachschäden, die mit dem Gebrauch der Mietgegenstände entstehen können. Wird der Mietgegenstand oder Teile davon während der Mietzeit beschädigt oder verschmutzt, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

Bei Diebstahl, Unterschlagung oder Beschädigung haftet der Mieter dem Vermieter für die Instandsetzung, Wiederbeschaffung sowie für Mietausfallkosten die durch den Verlust entstehen.

Der Vermieter übergibt die Mietgegenstände nach besten Wissen in einsatzbereitem Zustand. Sollte sich ein Funktionsmangel herausstellen und für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch  Nichtstattfinden der Veranstaltung (auch Schlechtwetter) entstehen, übernimmt der Vermieter hierfür keine Haftung und Schadenersatz. Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine Nachgebühr. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter. Sollten die Mietobjekte während der Mietzeit beklebt und oder beschmutzt werden, wird dem Mieter die Reinigung berechnet.

Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

§ 8 Nutzungsbedingung

Hüpfburgen sind NUR für private Veranstaltungen (Kindergeburtstag, Einschulung o.ä.) zugelassen.

Die Mietobjekte dürfen nur unter Aufsicht und/oder einer vom Mieter autorisierten, volljährigen Person betrieben und genutzt werden. Betreiben und nutzen Sie die Mietobjekte in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände. Achten Sie darauf, dass Alter und Größe der Kinder, die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen, vergleichbar sind. Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise der Hüpfburg eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts. Die Aufsichtsperson sollte früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder insbesondere kleinere gefährden. Speisen und Getränke sind auf der Hüpfburg verboten. Schuhe sind ebenfalls auf der Hüpfburg verboten. Hosen- und Jackentaschen sollten kontrolliert werden, damit keine spitzen oder scharfen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen führen können. Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Dinge müssen vor der Benutzung der Hüpfburg abgelegt werden.

Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden. Achten Sie darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken. Dies gilt auch für die Stromverbindung der Gebläse.

Das Bekleben oder Beschriften der Mietobjekte ist strengstens verboten und kann zusätzliche Kosten für den Mieter verursachen.

§ 9 Mietbedingungen

Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Hüpfburgverleih Strausberg. Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind in der Mängelliste aufzuführen. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht in der Mängelliste aufgeführt sind. Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigungen werden Reparaturkosten oder Neulieferung dem Mieter in Rechnung gestellt.

Der Mieter stellt einen Stromanschluss mit 220V (normale Steckdose) zur Verfügung und übernimmt die Stromkosten.

§ 10 Reinigung und Trocknung

Alle Mietgeräte müssen gereinigt zurückgegeben werden. Es dürfen keine scharfen chemischen Reiniger zur Reinigung verwendet werden. Die Reinigung erfolgt durch den Mieter mit klarem Wasser und einem sauberen Tuch. Änderungen/Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Sollten die Mietobjekte verschmutzt, nass oder mit Kleberresten wiedergebracht werden, entstehen dem Mieter zusätzliche Kosten die dem Aufwand entsprechend berechnet werden.

Am Abgabetag wird die Hüpfburg auf Funktionalität und Sauberkeit vom Vermieter im Beisein des Mieters geprüft. 

§ 11 Datenschutz

Dem Besteller ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Er stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Dem Besteller steht das Recht zu, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Hüpfburgverleih Strausberg verpflichtet sich für den Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten, es sei denn, ein Auftrag ist noch nicht vollständig abgewickelt.

§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Bei Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht. Soweit zulässig, wird für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung der Gerichtsstand am Sitz von Hüpfburgverleih Strausberg vereinbart.